Seit 01. Januar 2015 gilt der
Mindestlohn von 8,50 € in Deutschland. Selbst Zeitungsverteiler erhalten ihn.
Doch halt, stimmt das auch? Fragt man einen dieser namenlosen Lohnsklaven
entsteht ein anderes Bild. Sie müssen nun mehr arbeiten, heißt es. Doch kommen
diese Mitmenschen auch auf den Mindestlohn? Wohl eher nicht! Denn den
Arbeitsaufwand beim Zeitungsverteilen bemisst sich nicht nach der tatsächlich
geleisteten Arbeitszeit, sondern wird von den jeweiligen Arbeitgebern
festgelegt. Diese Arbeitszeiten sind aber oftmals zu gering angesetzt, wodurch
Zeitungsverteiler eben nicht auf den Mindestlohn kommen. Ist das gerecht?
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