Dienstag, 6. Januar 2015

Der Mindestlohn für Zeitungsverteiler



Seit 01. Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 € in Deutschland. Selbst Zeitungsverteiler erhalten ihn. Doch halt, stimmt das auch? Fragt man einen dieser namenlosen Lohnsklaven entsteht ein anderes Bild. Sie müssen nun mehr arbeiten, heißt es. Doch kommen diese Mitmenschen auch auf den Mindestlohn? Wohl eher nicht! Denn den Arbeitsaufwand beim Zeitungsverteilen bemisst sich nicht nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, sondern wird von den jeweiligen Arbeitgebern festgelegt. Diese Arbeitszeiten sind aber oftmals zu gering angesetzt, wodurch Zeitungsverteiler eben nicht auf den Mindestlohn kommen. Ist das gerecht?

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