Freitag, 12. September 2014

Der Unterschied zwischen der IS und PKK



Am heutigen Freitag, dem 12. September 2014, wurde die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ in Deutschland verboten. Schließlich werben deren Verbrecher für Spenden und um Rekruten in Deutschland. Mich erreichte zwar noch kein Propaganda-Video der IS, aber die Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist unbestritten richtig und absolut zu begrüßen.

Das Verbot der IS in Deutschland hat auch eine außenpolitische Komponente. Am Antikriegstag, am 01. September 2014, beschloss eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag die militärische Ausstattung der Kurden im Nordirak. Die dortigen Peschmerga arbeiten eng mit der kurdisch-türkischen PKK zusammen, die sich 2007 in KGK (Koma Civakên Kurdistan) umbenannte.

Das komische bei der ganzen Sache ist nur, die PKK ist in Deutschland auch verboten und steht auf der EU-Terrorliste. Dadurch ist die PKK in ihren Finanzierungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Über drei Ecken und vier Kanten wird sie allerdings durch Deutschland militärisch aufgerüstet.

Die IS dagegen ist zwar nun auch in Deutschland verboten, aber steht nicht auf der Terrorliste der EU. Folglich steht der IS der freie Zahlungsverkehr noch zur Verfügung. Vielleicht wollen EU-Politiker damit gewährleisten, dass die Verbrecher der IS nicht deutsche, französische, britische und andere Waffen stibitzen. Aber das ist nur Spekulation.

Jedoch ist das Vorgehen der EU gegenüber der PKK und der IS nun wirklich nicht konsistent.

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